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Kapitel 6: Supply-Chain-Sicherheit

6.1 Übersicht

Die Absicherung der Software-Lieferkette ist eine zentrale CRA-Anforderung. Hersteller müssen Sorgfaltspflichten bei der Integration von Drittkomponenten erfüllen und die Integrität der gesamten Lieferkette gewährleisten.

RECHTSGRUNDLAGE

Art. 10 Abs. 4 CRA: „Der Hersteller übt bei der Integration von Komponenten, die von Dritten stammen, die gebotene Sorgfalt aus, um sicherzustellen, dass diese Komponenten die Sicherheit des Produkts nicht beeinträchtigen."

Annex I, Teil II, Nr. 1: „Der Hersteller ermittelt und dokumentiert die Schwachstellen und Komponenten, die in dem Produkt enthalten sind, unter anderem durch Erstellung einer Software-Stückliste."

6.2 Sicherheitsmaßnahmen

Implementierte Maßnahmen

MaßnahmeToolWorkflowStatus
Dependency Vulnerability ScanningTrivy, Grype, Snykmodules-security-scan.yml
Automated Dependency UpdatesDependabotdocker-maintenance-dependabot.yml
License ComplianceFOSSA / Custommodules-license-compliance.yml
Secret ScanningGitleaks, GitGuardianmodules-security-scan.yml
Docker Base Image MonitoringCustom Workflowmodules-docker-base-image-monitor.yml
Container Image SigningCosigndocker-build.yml
SBOM GenerationTrivy / Syftmodules-license-compliance.yml

6.3 Kapitelstruktur

SektionThemaBeschreibung
6.1Dependency PolicyRichtlinien für Abhängigkeiten
6.2Base Image PolicyDocker Base-Image-Verwaltung
6.3Third-Party AssessmentBewertung von Drittkomponenten
6.4Wirtschaftsakteur-Identifizierung (Art. 21)Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette

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