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Identifizierung der Wirtschaftsakteure (Art. 21)

Übersicht

Art. 21 CRA verpflichtet alle Wirtschaftsakteure, ihre Lieferanten und Abnehmer in der Lieferkette identifizieren zu können. Auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden müssen diese Informationen bereitgestellt werden. Ziel ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Produkten mit digitalen Elementen über die gesamte Lieferkette.

RECHTSGRUNDLAGE

Art. 21 CRA: „Die Wirtschaftsakteure benennen den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen die folgenden Angaben:

  • jeden Wirtschaftsakteur, der ihnen ein Produkt geliefert hat;
  • jeden Wirtschaftsakteur, dem sie ein Produkt geliefert haben.

Die Wirtschaftsakteure müssen diese Informationen für einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Lieferung vorlegen können."

Betroffene Wirtschaftsakteure

Die Identifizierungspflicht gilt für alle Rollen in der Lieferkette:

WirtschaftsakteurIdentifizierungspflichtReferenz
HerstellerAbnehmer (Importeure, Händler)Art. 10, Art. 21
ImporteurHersteller (Lieferant) + Händler (Abnehmer)Art. 15, Art. 21
HändlerImporteur/Hersteller (Lieferant) + Kunden (Abnehmer)Art. 17, Art. 21
BevollmächtigterHersteller (Auftraggeber) + AbnehmerArt. 16, Art. 21

Anforderungen an die Dokumentation

Mindestinhalte der Aufzeichnungen

Für jeden CRA-relevanten Geschäftsvorgang müssen folgende Daten vorgehalten werden:

  • Identität des Lieferanten bzw. Abnehmers (Firma, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Produktbezeichnung (Typ, Version, Seriennummer oder eindeutige Kennung)
  • Datum der Lieferung bzw. des Erhalts
  • Menge und Art der gelieferten Produkte

Aufbewahrungsfrist

AUFBEWAHRUNGSPFLICHT

Alle Identifizierungsdaten müssen für mindestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der Lieferung aufbewahrt und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden können.

Umsetzung bei BAUER GROUP

Eingangsseite (Lieferanten)

MaßnahmeSystemStatus
LieferantenstammdatenERP / Beschaffungssystem
Wareneingangserfassung mit ProduktzuordnungERP
Archivierung von BeschaffungsdokumentenDMS
Aufbewahrungsfrist ≥ 10 Jahre konfiguriertDMS / ERP⚠️ Zu prüfen

Ausgangsseite (Abnehmer)

MaßnahmeSystemStatus
KundenstammdatenERP / CRM
Auftragserfassung und LieferdokumentationERP
Archivierung von VertriebsdokumentenDMS
Aufbewahrungsfrist ≥ 10 Jahre konfiguriertDMS / ERP⚠️ Zu prüfen

Prozess bei Behördenanfrage

  1. Anfrage der Marktüberwachungsbehörde geht ein
  2. Weiterleitung an ISB und zuständige Fachabteilung
  3. Identifizierung des betroffenen Produkts und der relevanten Geschäftsvorgänge
  4. Zusammenstellung der Lieferanten- und Abnehmerdaten aus ERP/DMS
  5. Übermittlung an die Behörde innerhalb der gesetzten Frist

Checkliste

  • [ ] ERP-Aufbewahrungsfristen für Lieferanten- und Kundendaten auf ≥ 10 Jahre geprüft
  • [ ] DMS-Archivierungsrichtlinien für Beschaffungs- und Vertriebsdokumente aktualisiert
  • [ ] Prozess für Behördenanfragen zur Wirtschaftsakteur-Identifizierung dokumentiert
  • [ ] Zuständigkeiten für die Beantwortung von Anfragen nach Art. 21 definiert
  • [ ] Regelmäßige Prüfung der Datenqualität in den Stammdatensystemen

Querverweise

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