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EU-Baumusterprüfung (Modul B+C)

Übersicht

Die EU-Baumusterprüfung nach Modul B in Kombination mit der Konformität mit der Bauart nach Modul C ist das Konformitätsbewertungsverfahren für Klasse I (ohne harmonisierte Normen) und Klasse II Produkte.

RECHTSGRUNDLAGE

Art. 24 Abs. 2 CRA: Für Produkte der Klasse I, die nicht unter vollständiger Anwendung harmonisierter Normen hergestellt wurden, und für Produkte der Klasse II ist eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) in Kombination mit einer Konformität mit der Bauart (Modul C) durchzuführen.

Annex VIII, Modul B und C des CRA beschreiben die Verfahrensanforderungen.

Anwendbarkeit

KategorieModul B+C erforderlich?
StandardNein – Modul A ausreichend
Klasse I (mit harm. Normen)Nein – Modul A* ausreichend
Klasse I (ohne harm. Normen)Ja
Klasse IIJa (Alternative: Modul H)
KritischNein – EUCC erforderlich

Verfahrensablauf

Modul B – EU-Baumusterprüfung

Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine notifizierte Stelle das technische Design eines Produkts prüft und bestätigt, dass es die wesentlichen Anforderungen erfüllt.

1. Notifizierte Stelle auswählen

  • Suche über die NANDO-Datenbank der EU-Kommission
  • Stelle muss für den CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) notifiziert sein
  • Auf relevante Produktkategorien und Prüfkompetenzen achten
  • Vertrag über Prüfumfang, Zeitrahmen und Kosten abschließen

2. Technische Dokumentation einreichen

Folgende Unterlagen gemäß Annex VII sind einzureichen:

  • [ ] Vollständige Produktbeschreibung (Referenz)
  • [ ] Sicherheitsarchitektur (Referenz)
  • [ ] Cybersecurity-Risikobewertung (Template)
  • [ ] SBOM (maschinenlesbar, CycloneDX JSON)
  • [ ] Beschreibung der Schwachstellenbehandlung
  • [ ] Testergebnisse (Penetrationstests, Sicherheitsscans)
  • [ ] Beschreibung des Update-Mechanismus (Referenz)
  • [ ] Quellcode oder Zugang zum Quellcode (falls gefordert)

3. Prüfung durch die notifizierte Stelle

Die notifizierte Stelle prüft:

  1. Design-Prüfung – Ob das Design die Anforderungen aus Annex I Teil I erfüllt
  2. Schwachstellenbehandlung – Ob die Prozesse aus Annex I Teil II implementiert sind
  3. Testergebnisse – Ob die durchgeführten Tests ausreichend und korrekt sind
  4. Dokumentation – Ob die technische Dokumentation vollständig ist

4. EU-Baumusterprüfbescheinigung

Nach erfolgreicher Prüfung stellt die notifizierte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Diese enthält:

  • Name und Kennnummer der notifizierten Stelle
  • Produktidentifikation (Name, Typ, Version)
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bedingungen für die Gültigkeit (falls vorhanden)
  • Kennnummer der Bescheinigung

GÜLTIGKEIT

Die EU-Baumusterprüfbescheinigung hat eine begrenzte Gültigkeit. Bei wesentlichen Änderungen am Produkt oder an den Anforderungen muss eine erneute Prüfung durchgeführt werden.

Modul C – Konformität mit der Bauart

Modul C stellt sicher, dass die produzierten Exemplare dem geprüften Baumuster entsprechen.

Pflichten des Herstellers

  1. Herstellungsprozess überwachen – Sicherstellen, dass jedes Exemplar dem geprüften Baumuster entspricht
  2. Konfigurationsmanagement – Versionskontrolle und Build-Reproduzierbarkeit
  3. Release-Prozess – Signierte Builds, Integritätsprüfung
  4. Änderungsmanagement – Bei Änderungen prüfen, ob die Baumusterprüfbescheinigung noch gilt

Für Software-Produkte bedeutet das:

  • Reproduzierbare Builds (CI/CD Pipeline)
  • Signierte Artefakte (Cosign-Signierung)
  • Versionskontrolle (Git)
  • Automatisierte Tests bei jedem Release
  • SBOM pro Release generieren und archivieren (SBOM Lifecycle)

Zeitplanung

PhaseGeschätzter Zeitaufwand
Vorbereitung der Unterlagen4-8 Wochen
Auswahl der notifizierten Stelle2-4 Wochen
Prüfung durch die Stelle8-16 Wochen
Nachbesserungen (falls nötig)2-8 Wochen
Bescheinigung1-2 Wochen
Gesamtca. 4-9 Monate

FRÜHZEITIG BEGINNEN

Die Verfügbarkeit notifizierter Stellen für CRA-Prüfungen wird anfangs begrenzt sein. Beginnen Sie frühzeitig mit der Identifikation und Kontaktaufnahme geeigneter Stellen.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Produktkomplexität und notifizierter Stelle:

KostenfaktorGeschätzter Bereich
Initialprüfung (Modul B)10.000 - 50.000 EUR
Jährliche Überwachung2.000 - 10.000 EUR
Nachprüfung bei Änderungen5.000 - 25.000 EUR

Hinweis: Aktuelle Marktpreise für CRA-Prüfungen sind noch nicht etabliert. Die Werte dienen als Orientierung basierend auf vergleichbaren Richtlinien.

Checkliste: Modul B+C

  • [ ] Produktklassifizierung abgeschlossen (Klasse I ohne harm. Normen oder Klasse II)
  • [ ] Technische Dokumentation vollständig (Annex VII)
  • [ ] Cybersecurity-Risikobewertung durchgeführt
  • [ ] Penetrationstests durchgeführt und dokumentiert
  • [ ] Notifizierte Stelle identifiziert und kontaktiert (NANDO)
  • [ ] Vertrag mit notifizierter Stelle geschlossen
  • [ ] Unterlagen eingereicht
  • [ ] Prüfung bestanden / Nachbesserungen umgesetzt
  • [ ] EU-Baumusterprüfbescheinigung erhalten
  • [ ] Modul C Maßnahmen implementiert (reproduzierbare Builds, Signierung)
  • [ ] EU-Konformitätserklärung erstellt (Template)
  • [ ] CE-Kennzeichnung mit Kennnummer der notifizierten Stelle

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT