8.3 EU-Konformitätserklärung
Übersicht
Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist das formale Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass sein Produkt die Anforderungen des CRA erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
RECHTSGRUNDLAGE
Art. 28 CRA: „Der Hersteller stellt eine EU-Konformitätserklärung gemäß Annex V aus und bewahrt diese mindestens 10 Jahre auf."
Annex V CRA definiert den Mindestinhalt der EU-Konformitätserklärung.
Inhalt gemäß Annex V CRA
Die EU-Konformitätserklärung muss mindestens enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers und ggf. des Bevollmächtigten
- Erklärung, dass die Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestellt wird
- Produktidentifikation (Name, Typ, Version, Chargennummer, Seriennummer oder sonstige Kennung)
- Erklärung, dass das Produkt den wesentlichen Anforderungen des CRA entspricht
- Verweis auf angewandte harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen
- Name und Kennnummer der notifizierten Stelle (falls beteiligt)
- Zusätzliche Informationen (falls erforderlich)
- Ort und Datum der Ausstellung
- Unterschrift der verantwortlichen Person mit Name und Funktion
- Support-Zeitraum des Produkts
Template
Ein ausfüllbares Template ist verfügbar unter: → EU-Konformitätserklärung Template
CE-Kennzeichnung
Nach Ausstellen der EU-Konformitätserklärung wird die CE-Kennzeichnung angebracht:
Für physische Produkte
- Auf dem Produkt oder seiner Verpackung
- Sichtbar, lesbar und dauerhaft
Für Software-Produkte
- In der Produktdokumentation
- In der Benutzeroberfläche (empfohlen)
- Im README / in den Release Notes
- Auf der Produktwebseite
Anforderungen an die CE-Kennzeichnung
- Mindesthöhe 5 mm (bei physischen Produkten)
- Proportionen gemäß EU-Vorgaben
- Kennnummer der notifizierten Stelle (falls beteiligt)
- Neben der CE-Kennzeichnung: Postanschrift des Herstellers
Aufbewahrung
| Dokument | Aufbewahrungsdauer | Speicherort |
|---|---|---|
| EU-Konformitätserklärung | 10 Jahre nach Inverkehrbringen | Dieses Repository |
| Technische Dokumentation | 10 Jahre nach Inverkehrbringen | Dieses Repository |
| Konformitätsbewertungsunterlagen | 10 Jahre nach Inverkehrbringen | Dieses Repository |
Bereitstellung für Behörden
Gemäß Art. 28 Abs. 5 CRA muss die EU-Konformitätserklärung auf Anfrage den Marktaufsichtsbehörden vorgelegt werden:
- Elektronisch über dieses Repository
- Als PDF auf Anfrage
- In der Sprache der anfragenden Behörde (mindestens Englisch)
Aktualisierung
Die EU-Konformitätserklärung muss aktualisiert werden bei:
- Wesentlichen Änderungen am Produkt (neue Version mit geänderten Sicherheitsfunktionen)
- Änderungen an angewandten Normen
- Änderungen in der CRA-Verordnung (Delegated/Implementing Acts)
- Ablauf des Bewertungszeitraums (bei externer Bewertung)