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Nichtkonformität & Erhebliches Risiko (Art. 22-23)

Übersicht

Der CRA unterscheidet zwischen formaler Nichtkonformität (Art. 22) und Produkten mit erheblichem Cybersicherheitsrisiko (Art. 23). Diese Unterscheidung ist entscheidend: Art. 22 betrifft administrative Mängel (fehlende Dokumente, falsche Kennzeichnung), während Art. 23 substanzielle Sicherheitsprobleme adressiert. Beide Artikel ermächtigen die Marktüberwachungsbehörden zu Korrekturmaßnahmen bis hin zum Vertriebsstopp oder Rückruf.

RECHTSGRUNDLAGE

Art. 22 CRA (EU) 2024/2847: Verfahren bei formaler Nichtkonformität -- die Marktüberwachungsbehörde fordert den Wirtschaftsakteur auf, die Konformität innerhalb einer festgelegten Frist herzustellen.

Art. 23 CRA (EU) 2024/2847: Verfahren bei Produkten mit erheblichem Cybersicherheitsrisiko -- die Behörde ordnet Korrekturmaßnahmen an, wenn die wesentlichen Anforderungen (Anhang I) substanziell nicht erfüllt werden.

Art. 22 -- Formale Nichtkonformität

Die Marktüberwachungsbehörde verlangt Korrekturmaßnahmen, wenn sie einen der folgenden formalen Mängel feststellt:

Formaler MangelRechtsgrundlageBeispiel
CE-Kennzeichnung nicht angebracht oder falsch angebrachtArt. 29-30CE-Zeichen fehlt auf dem Produkt oder der Verpackung
EU-Konformitätserklärung nicht erstellt oder fehlerhaftArt. 28, Anhang VDoC fehlt oder enthält nicht alle Pflichtangaben
Technische Dokumentation nicht verfügbar oder unvollständigArt. 31, Anhang VIIDokumentation nicht innerhalb der Frist vorlegbar
Kontaktdaten des Herstellers/Importeurs fehlenArt. 10(15), Art. 13(19)Kein Name, Adresse oder Kontaktmöglichkeit auf dem Produkt
Sonstige administrative Anforderungen nicht erfülltDiverseFehlende Angabe des Support-Zeitraums

Verfahrensablauf

  1. Behörde stellt formale Nichtkonformität fest
  2. Wirtschaftsakteur wird informiert und erhält eine angemessene Frist zur Herstellung der Konformität
  3. Akteur beseitigt die Mängel innerhalb der Frist
  4. Falls Nichtkonformität fortbesteht: Behörde ordnet Beschränkung, Rücknahme oder Rückruf an

ACHTUNG

Formale Mängel mögen trivial erscheinen, können aber zu einem sofortigen Vertriebsstopp führen. Die vollständige Dokumentation muss jederzeit verfügbar sein.

Art. 23 -- Produkt mit erheblichem Cybersicherheitsrisiko

Stellt ein Produkt mit digitalen Elementen ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko dar, greift ein verschärftes Verfahren:

  1. Die Marktüberwachungsbehörde führt eine risikobasierte Bewertung durch
  2. Bei Feststellung eines erheblichen Risikos: Anordnung von Korrekturmaßnahmen mit Fristsetzung
  3. Der Hersteller muss innerhalb der gesetzten Frist Abhilfe schaffen
  4. Bei Untätigkeit: Beschränkung, Rücknahme oder Rückruf des Produkts

Art. 23 greift insbesondere, wenn die wesentlichen Anforderungen nach Anhang I substanziell nicht erfüllt werden -- etwa fehlende Verschlüsselung, nicht geschlossene bekannte Schwachstellen oder mangelhafter Update-Mechanismus.

ERHEBLICHES RISIKO

Ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko kann zu Sofortmaßnahmen führen. Im Gegensatz zu formaler Nichtkonformität steht hier die tatsächliche Sicherheit der Nutzer im Vordergrund. Sanktionen nach Art. 64 (bis zu 15 Mio. EUR / 2,5% Umsatz) können zusätzlich verhängt werden.

Vergleich: Art. 22 vs. Art. 23

KriteriumArt. 22 -- Formale NichtkonformitätArt. 23 -- Erhebliches Cybersicherheitsrisiko
GegenstandAdministrative Mängel (Dokumentation, Kennzeichnung)Substanzielle Sicherheitsmängel (Anhang I)
Typische AuslöserFehlende CE-Kennzeichnung, unvollständige DoCUngeschlossene Schwachstellen, fehlende Verschlüsselung
RisikobewertungNicht erforderlichRisikobasierte Bewertung durch die Behörde
KorrekturfristAngemessene FristFrist mit Dringlichkeit je nach Risiko
EskalationVertriebsstopp, RücknahmeVertriebsstopp, Rücknahme, Rückruf
BußgeldrisikoStufe 2 (bis 10 Mio. EUR / 2%)Stufe 1 (bis 15 Mio. EUR / 2,5%)

Praktische Maßnahmen für BAUER GROUP

Checkliste: Formale Konformität sicherstellen

  • [ ] CE-Kennzeichnung auf allen Produkten korrekt angebracht (CE-Kennzeichnung)
  • [ ] EU-Konformitätserklärung für jedes Produkt erstellt und aktuell (EU-Konformitätserklärung)
  • [ ] Technische Dokumentation vollständig und innerhalb von 10 Arbeitstagen vorlegbar
  • [ ] Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail/URL) auf dem Produkt oder der Verpackung
  • [ ] Support-Zeitraum angegeben und öffentlich zugänglich

Reaktionsverfahren bei Behördenkontakt

SchrittFristVerantwortlichAktion
1SofortEmpfängerAnfrage an ISB und Rechtsabteilung weiterleiten
21 ArbeitstagISBArt der Nichtkonformität bestimmen (formell vs. substanziell)
33 ArbeitstageFachabteilungKorrekturmaßnahmen identifizieren und Zeitplan erstellen
4Gem. FristFachabteilungKorrekturmaßnahmen umsetzen
5Nach UmsetzungISBNachweis an Behörde übermitteln
6LaufendISBDokumentation aller Maßnahmen sicherstellen

Eskalationspfad

Behördenanfrage eingehend
    |
    +-- ISB + Rechtsabteilung (Erstbewertung, 1 AT)
    |
    +-- Formale Nichtkonformität (Art. 22)?
    |   +-- Ja --> Fachabteilung korrigiert (Dokumente, Kennzeichnung)
    |   +-- Nachweis an Behörde innerhalb der Frist
    |
    +-- Erhebliches Risiko (Art. 23)?
        +-- Ja --> Eskalation an Geschäftsleitung
        +-- Sofortige Risikobewertung
        +-- Ggf. Sicherheitsupdate / Rückruf einleiten
        +-- Parallele Information an ENISA (falls Art. 14 betroffen)

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